Kompetente Hilfe oder der „ganz normale“ Kindesentzug?
Lesen Sie die nachfolgende, aktuelle Begebenheit und beantworten Sie für sich die oben gestellte Frage:
Ein Fall, wie es ihn in Deutschland wohl täglich gibt und doch sind die Umstände und Ursachen stets von anderer Natur.
Eine alleinstehende Frau, arbeitslos, hat zwei minderjährige Kinder. Einen Jungen, acht Jahre alt und eine Tochter, vier Jahre alt. Der Vater des Jungen hat die junge Frau verlassen und hatte in der Folgezeit kei-nen Kontakt zu seinem Sohn aufgenommen.
Die überforderte Mutter überträgt die Charaktereigenschaften des Kindsvaters auf den Sohn. Das Mutter – Kindverhältnis wird immer kritischer.
Die Oma des Jungen erkennt die Situation. Als Ihre Tochter einen drogenabhängigen Mann kennenlernt, ruft sie das Jugendamt zur Hilfe. Die Tochter reagiert ablehnend, da sie der festen Meinung ist, dass sie ihrem Freund helfen könne, ihn von der Sucht befreien zu können.
Mittlerweile bekommt die Großmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jungen. Der Junge erholt sich sichtlich bei der Oma, legt an Gewicht zu und hat gute Noten in der Schule. Alles in allem ist es eine sehr gute Lösung im Sinne des Kindes.
Die Tochter hat sich mittlerweile von dem drogenabhängigen Freund getrennt und reagiert ablehnend auf die Maßnahme ihrer Mutter. Eine Unterschrift, welche ihrer Mutter das Sorgerecht übertragen würde, lehnt sie ab, obwohl ihr Verhältnis zu dem Kind offensichtlich gestört ist.
Das Jugendamt erwirkt gerichtlich, dass das Sorgerecht einem Mitarbeiter des Jugendamtes übertragen wird. Das Kind wird sofort in einem Heim untergebracht, in dem 2007 Fälle des Kindesmissbrauchs bekannt wurden. Die kleine Familie ist nun vollkommen zerrüttet. Der Wunsch des Jungen, bei der Oma bleiben zu dürfen wird nicht berücksichtigt. Sie ist angeblich nicht erziehungsfähig (!?).
Mittlerweile erkrankt der Junge an einer tiefliegenden Bronchitis mit angehender Lungenentzündung; in dem Heim lässt sich das Fenster nicht schließen, er muss sich mit kaltem Wasser waschen und bekommt keine ärztliche Versorgung.
Im Rahmen des Besuchsrechtes holt die Oma ihren Enkel im Heim ab und freut sich auf ein Wochenende mit dem Jungen. Das Kind ist verstört, hat verfilzte Haare, trägt zwei verschiedene Strümpfe und hat sichtlich an Gewicht verloren.
Sie muss außerdem feststellen, dass das Kind erkrankt ist und ruft einen Notarzt. Der Notarzt rät dringend, sich mit dem Kinderarzt in Verbindung zu setzen, das Kind sei außerdem nicht transportfähig.
Der Sorgeberechtigte des Jugendamtes zerschlägt die Bedenken der Großmutter und ordnet an, dass sich der Junge bei einem fremden Kinderarzt untersuchen zu lassen hat. Widerstand der besorgten Großmutter ist zwecklos. Eine Nachfolgeuntersuchung fand nicht statt!!
Es ist zu hoffen, dass kein Folgeschaden zurückgeblieben ist!
Ein Bekannter der verzweifelten Frau erwirkte, dass der Junge aus dem Heim in ein anderes Heim verlegt wird.
Personen, die den mittlerweile 10jährigen Jungen schon kannten, bevor er in das Heim abgeschoben wurde, beklagen alle den Zustand des Kindes und fordern, dass das Kind seine gewohnte Umgebung zurückkommt!
Die verzweifelte Großmutter ging gegen die Zustände an, worauf das Besuchsrecht gekürzt wurde. Anstatt zweimal im Monat, darf sie ihren Enkel nur noch einmal im Monat mit nach Hause nehmen. Das wöchentliche Telefonat jeweils am Mittwoch, wird äußerst knapp bemessen und findet stets im Beisein eines Betreuers bzw. einer Betreuerin statt, die sich gegebenenfalls in das Gespräch einmischen.
Der Junge bekommt keine Süßigkeiten, auch dass die Oma 10 € beim Bäcker für den Jungen hinter ließ, war keine böse Absicht von ihr, sondern eher ein Ausweg, denn die Heimleitung nahm dem Jungen 45€ weg.
Das Geld hat er bis heute nicht zurück bekommen.
Auch seine PSP - Spielkonsole ( Neupreis 150€ ) wurde ihm weggenommen, ob der Junge das Gerät mittler-weile zurückerhalten hat, ist nicht bekannt. Er hat Angst am Telefon Antwort zu geben, denn das Telefon-gespräch findet unter Aufsicht stattfindet, wie oben erwähnt. Er hat absolut keine Privatsphäre.
Außerdem zwingt man ihn zu essen, was er nicht mag; er ist Vegetarier.
Es existieren Bilder, die eindeutig zeigen, dass der Junge von einem 15jährigen Heiminsassen bereits dreimal sprichwörtlich blau geschlagen wurde ( Bereich Ober- und Unterbauch ). Auch hier erfolgte keine ärztliche Untersuchung!!
Die Großmutter hatte im Internet die Gegebenheiten bekannt gemacht, was dazu führte, dass sie dadurch Unannehmlichkeiten seitens der Heimleitung und des Sorgeberechtigten erfahren musste:
Sie erhielt Hausverbot, schriftlich wurde sie aufgefordert, sich nicht mehr an die Öffentlichkeit zu wenden und keine Bilder des Jungen im Internet einzustellen, ansonsten würde der Junge in ein hunderte von Kilo-metern entferntes Heim verlegt werden und sie würde ihn gar nicht mehr oder nur unter erschwerten Be-dingungen sehen können.
Als Grund wird auch angeführt, dass der Bekannte der Hilfesuchenden, welcher die Verlegung des Kindes veranlasst hatte, sich „eingemischt“ hätte.
Schlicht - sie wird eingeschüchtert und der Enkel wird als Druckmittel benutzt.
So muss er zum Beispiel „büßen“, indem er die Pfingstferien 2010 gänzlich im Heim verbringen muss.
Wie nennt man so eine Vorgehensweise? Jeder, der das liest kennt die Antwort!
Am 23.04.2010 wandte sich die Oma hilfesuchend an mich. Am folgenden Tag suchte ich die verzweifelte Frau auf. Nach meiner Auffassung ist sie eine moderne Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht, zur Zeit jedoch psychisch angeschlagen ist, wenig Schlaf hat, alle Gedanken drehen sich um den Enkel..
Vertrauensvoll übergab sie mir den bisherigen Schriftverkehr.
Am 28.04.10 begleitete ich die Frau zu einer Rechtsanwältin, die sich dem Fall jetzt annehmen möchte. Der vorhergehende Rechtsanwalt hatte nichts unternommen, wodurch wichtige Zeit verloren gegangen ist. Kein Wunder, denn die arbeitslose Frau muss Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Durch diese Hilfe werden allerdings nicht alle Kosten abgedeckt. Die Zusatzkosten, die im Moment absehbar sind belaufen sich auf ca. 600 €, welche die hilfesuchende Großmutter selbst tragen muss. Im Rahmen der Hilfestellung konnten der Frau 200 € als Soforthilfe zur Verfügung gestellt werden.
Die Rechtsanwältin erhielt den kompletten Schriftverkehr; sie wird darüber hinaus Akteneinsicht beantragen und möchte als erste Maßnahme wieder das 14tägige Besuchsrecht erwirken.
Auch die Nachbarschaft der besorgten Oma kennt die Zusammenhänge, alle schütteln den Kopf und können die Maßnahme des Jugendamtes beim besten Willen nicht verstehen.
Man sollte bedenken, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht! Das Kind muss unter allen Umstän-den sofort aus dem Heim geholt werden, in dem es sich seit 9 Monaten befindet. Der psychische Schaden, der durch die Familientrennung entstehen kann, ist nicht wieder gut zu machen!
Die Großmutter dreht sich im Kreis, sucht nach Antworten.
Am 29.04.2010 erhielt die Kindsmutter einen Brief von dem Heim; ihr Besuchsrecht wurde nun ebenfalls ge-kürzt.
Auszug aus der öffentlichen „Preisliste“ des Heimes:
Stationäre Gruppen
Kinder - und Jugendhilfe über Tag und Nacht nach § 34 SGB VIII,
Preis pro Kalendertag: 129,72 €!
Das macht in 30 Tagen 3.891.60 €. Ein lukratives „Geschäft“!!!!???
Wen wundert es, dass sowohl die Oma, als auch der Enkel als permanente Lügner dargestellt werden? Eine altbekannte Strategie, um die Hilfesuchende vor dem Gericht unglaubwürdig erscheinen zu lassen!!
Anmerkung:
Diese unglaubliche Darstellung ist nicht erfunden! Alle Namen sind mir bekannt, werden jedoch zum Schutz der Familie nicht genannt, da sonst mit Repräsalien seitens des Sorgeberechtigten, bzw. der Heimleitung zu rechnen sein könnte....
Falls Sie, liebe Leser, in irgendeiner Weise Ihre Hilfe anbieten können, setzen Sie sich bitte über das Kon-takt-Formular mit mir in Verbindung.
Unterstützung:
Der Heimkinderverband wurde über den Fall informiert; am 30.04.2010 erfolgte die Kontaktaufnahme seitens des Verbandes. Unterstützung wurde zugesagt!
Bereits am 01.05.10 wurde das Thema auf der Homepage des Verbandes unter der Rubrik Neuigkeiten (Ein Kind braucht Hilfe ... ) eingestellt. Vielen Dank!