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Kompetente Hilfe oder der „ganz normale“ Kindesentzug?


Lesen Sie die nachfolgende, aktuelle  Begebenheit und  beantworten Sie für sich die oben gestellte Frage:


Ein Fall, wie  es ihn  in Deutschland  wohl täglich  gibt und doch sind die Umstände und Ursachen stets von anderer Natur.

Eine alleinstehende Frau, arbeitslos, hat  zwei  minderjährige Kinder. Einen  Jungen, acht Jahre alt und eine Tochter, vier Jahre alt.  Der Vater des Jungen hat die  junge Frau  verlassen und hatte in der Folgezeit kei-nen Kontakt zu seinem Sohn aufgenommen.

Die überforderte Mutter  überträgt die Charaktereigenschaften des Kindsvaters auf den Sohn. Das Mutter – Kindverhältnis wird immer kritischer.

Die Oma des Jungen erkennt die Situation. Als Ihre Tochter einen drogenabhängigen Mann kennenlernt, ruft sie das Jugendamt zur Hilfe. Die  Tochter reagiert ablehnend, da  sie der festen Meinung ist, dass sie ihrem Freund helfen könne, ihn von der Sucht befreien zu können.

Mittlerweile  bekommt  die  Großmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jungen. Der  Junge erholt sich sichtlich bei der Oma, legt  an Gewicht  zu und  hat gute Noten in der Schule. Alles in allem ist es eine sehr gute Lösung im Sinne des Kindes.

Die Tochter hat sich  mittlerweile von  dem  drogenabhängigen Freund getrennt und reagiert ablehnend auf die Maßnahme ihrer Mutter. Eine Unterschrift, welche  ihrer Mutter das Sorgerecht übertragen würde, lehnt sie ab, obwohl ihr Verhältnis zu dem Kind offensichtlich gestört ist.

Das Jugendamt  erwirkt gerichtlich, dass  das Sorgerecht  einem  Mitarbeiter  des Jugendamtes übertragen wird. Das Kind wird  sofort in einem  Heim untergebracht, in dem 2007 Fälle des Kindesmissbrauchs bekannt wurden. Die  kleine Familie  ist nun vollkommen zerrüttet. Der Wunsch  des Jungen, bei  der Oma bleiben zu dürfen wird nicht berücksichtigt. Sie ist angeblich nicht erziehungsfähig (!?).

Mittlerweile erkrankt der Junge an einer tiefliegenden Bronchitis mit angehender Lungenentzündung; in dem Heim lässt sich das Fenster nicht  schließen, er muss sich mit  kaltem Wasser waschen und bekommt keine ärztliche Versorgung. 

Im Rahmen des Besuchsrechtes holt die Oma ihren Enkel im Heim ab und freut sich auf ein Wochenende mit dem Jungen. Das Kind ist verstört, hat verfilzte Haare, trägt zwei verschiedene Strümpfe und hat sichtlich an Gewicht verloren.

Sie muss außerdem feststellen, dass das Kind erkrankt ist und ruft einen Notarzt. Der  Notarzt rät dringend, sich mit dem Kinderarzt in Verbindung zu setzen, das Kind sei außerdem nicht transportfähig. 

Der Sorgeberechtigte des Jugendamtes zerschlägt  die Bedenken  der Großmutter und ordnet an, dass sich der Junge bei einem fremden  Kinderarzt untersuchen zu lassen hat. Widerstand  der besorgten Großmutter ist zwecklos. Eine Nachfolgeuntersuchung fand nicht statt!!

Es ist zu hoffen, dass kein Folgeschaden zurückgeblieben ist! 

Ein Bekannter  der  verzweifelten  Frau  erwirkte, dass der Junge aus dem Heim in ein anderes Heim verlegt wird. 

Personen, die den mittlerweile 10jährigen Jungen schon kannten, bevor er in das Heim abgeschoben wurde, beklagen alle den Zustand des Kindes und fordern, dass das Kind seine gewohnte Umgebung zurückkommt!

Die verzweifelte Großmutter ging gegen die Zustände an, worauf  das Besuchsrecht gekürzt wurde. Anstatt zweimal im Monat, darf sie ihren Enkel nur noch einmal im Monat mit nach Hause nehmen. Das wöchentliche Telefonat jeweils am Mittwoch, wird äußerst knapp  bemessen und findet  stets im Beisein  eines Betreuers bzw. einer Betreuerin statt, die sich gegebenenfalls in das Gespräch einmischen.

Der Junge bekommt keine Süßigkeiten, auch dass die Oma 10 € beim Bäcker für den Jungen hinter ließ, war keine böse Absicht von ihr, sondern eher ein Ausweg, denn die Heimleitung nahm dem Jungen  45€ weg.

Das Geld hat er bis heute nicht zurück bekommen.

Auch seine PSP - Spielkonsole ( Neupreis 150€ ) wurde ihm weggenommen, ob der Junge das Gerät mittler-weile zurückerhalten hat, ist nicht bekannt. Er hat Angst am Telefon Antwort zu geben, denn das Telefon-gespräch findet unter Aufsicht stattfindet, wie oben erwähnt. Er hat absolut keine Privatsphäre.

Außerdem zwingt man ihn zu essen, was er nicht mag; er ist Vegetarier.

Es existieren Bilder, die eindeutig zeigen, dass der Junge von einem 15jährigen Heiminsassen bereits dreimal sprichwörtlich blau  geschlagen wurde ( Bereich Ober- und Unterbauch ). Auch hier  erfolgte keine ärztliche Untersuchung!!

Die Großmutter  hatte im Internet  die Gegebenheiten bekannt gemacht, was dazu führte, dass sie dadurch Unannehmlichkeiten seitens der Heimleitung und des Sorgeberechtigten erfahren musste: 

Sie erhielt Hausverbot, schriftlich  wurde sie aufgefordert, sich nicht  mehr an die Öffentlichkeit zu wenden und keine Bilder des  Jungen im Internet einzustellen, ansonsten  würde der Junge in ein hunderte von Kilo-metern entferntes Heim  verlegt werden  und sie würde  ihn gar nicht mehr oder nur unter erschwerten Be-dingungen sehen können. 

Als Grund  wird auch  angeführt, dass  der Bekannte der Hilfesuchenden, welcher  die Verlegung des Kindes veranlasst hatte, sich „eingemischt“ hätte.

Schlicht - sie wird eingeschüchtert und der Enkel wird als Druckmittel benutzt. 

So muss er zum Beispiel „büßen“, indem er die Pfingstferien 2010 gänzlich im Heim verbringen muss.

Wie nennt man so eine Vorgehensweise? Jeder, der das liest kennt die Antwort!


Am 23.04.2010 wandte sich  die Oma hilfesuchend an mich. Am  folgenden Tag suchte  ich die verzweifelte Frau auf. Nach meiner Auffassung ist sie eine moderne Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht, zur Zeit jedoch psychisch angeschlagen ist, wenig Schlaf hat, alle Gedanken drehen sich um den Enkel..

Vertrauensvoll übergab sie mir den bisherigen Schriftverkehr.

Am 28.04.10 begleitete ich die Frau zu einer Rechtsanwältin, die sich dem Fall jetzt annehmen möchte. Der vorhergehende Rechtsanwalt hatte nichts unternommen, wodurch wichtige Zeit verloren gegangen ist. Kein Wunder, denn die arbeitslose Frau muss Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Durch diese Hilfe werden allerdings nicht alle Kosten abgedeckt. Die Zusatzkosten, die im Moment absehbar sind belaufen sich  auf ca. 600 €, welche  die hilfesuchende Großmutter selbst tragen muss. Im Rahmen der Hilfestellung konnten der Frau 200 € als Soforthilfe zur Verfügung gestellt werden. 

Die Rechtsanwältin erhielt den kompletten Schriftverkehr; sie wird darüber hinaus Akteneinsicht beantragen und möchte als erste Maßnahme wieder das 14tägige Besuchsrecht erwirken.
 
Auch die Nachbarschaft der besorgten Oma kennt die Zusammenhänge, alle schütteln den Kopf und können die Maßnahme des Jugendamtes beim besten Willen nicht verstehen. 

Man sollte bedenken, dass  das Wohl des Kindes  im Vordergrund steht! Das Kind  muss unter allen Umstän-den sofort aus dem Heim geholt werden, in dem es  sich seit 9 Monaten befindet. Der psychische Schaden, der durch die Familientrennung entstehen kann,  ist nicht wieder gut zu machen!

Die Großmutter dreht sich im Kreis, sucht nach Antworten. 

Am 29.04.2010 erhielt die Kindsmutter einen Brief  von dem Heim; ihr Besuchsrecht wurde nun ebenfalls ge-kürzt.

 

Auszug aus der öffentlichen „Preisliste“ des Heimes:

 
Stationäre Gruppen

Kinder - und Jugendhilfe über Tag und Nacht nach § 34 SGB VIII,

Preis pro Kalendertag: 129,72 €!

Das macht in 30 Tagen 3.891.60 €. Ein lukratives „Geschäft“!!!!???

Wen wundert es, dass sowohl die Oma, als  auch der Enkel als permanente Lügner dargestellt werden? Eine altbekannte Strategie, um die Hilfesuchende vor dem Gericht unglaubwürdig erscheinen zu lassen!! 

Anmerkung:

Diese unglaubliche Darstellung ist nicht erfunden! Alle  Namen sind mir bekannt, werden jedoch zum Schutz der Familie nicht genannt, da sonst mit Repräsalien seitens des Sorgeberechtigten, bzw. der Heimleitung zu rechnen sein könnte....   

Falls Sie, liebe Leser, in  irgendeiner Weise  Ihre Hilfe  anbieten können, setzen Sie sich bitte über das Kon-takt-Formular mit mir in Verbindung.


Unterstützung:

Der Heimkinderverband wurde über den Fall informiert; am 30.04.2010 erfolgte die Kontaktaufnahme seitens des Verbandes. Unterstützung wurde zugesagt!

Bereits am 01.05.10 wurde das Thema auf der Homepage des  Verbandes  unter der Rubrik Neuigkeiten (Ein Kind braucht Hilfe ... ) eingestellt. Vielen Dank!


Links zum Thema:

Umgangsrecht für Großeltern

Gutachten - Erziehungsfähigkeit

Wegnahme trotz Erziehungsfähigkeit

Verweigerung des Gutachtens

Wichtige Informationen! Der Hammer!



Paul Lagall, Mitglied im Vorstand der ASG e.V.


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Wir danken dem Verband für Heimkinder


HKVD_Aktion_Schutzengel.pdf


Wir danken der Kinder- und Familienhilfe


Kinder - und Familienhilfe.pdf


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